June 25, 2024

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung? Auf was Arbeitgeber achten sollten

Arbeitgeber
Wenn es um die Anstellung von Mitarbeitern im Rahmen geringfügiger Beschäftigung geht, zählen der Minijob und die kurzfristige Beschäftigung zu den bevorzugten Modellen. Beide bieten erhebliche Flexibilität, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihren rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen. In diesem Blogpost beleuchten wir die wesentlichen Unterschiede und worauf Arbeitgeber besonders achten sollten.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, bei der der Verdienst seit Anfang 2024 auf 538 Euro (ab 2025 556 Euro) im Monat begrenzt ist. Minijobber haben einige Rechte wie reguläre Arbeitnehmer, einschließlich des Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn und Urlaubsansprüche.

Wichtige Punkte für Arbeitgeber:

  1. Sozialversicherung: Minijobber selbst sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit. Bezüglich der Rentenversicherung können sich Arbeitnehmer dafür bei ihrem Arbeitgeber befreien lassen.
    Arbeitgeber müssen pauschale Abgaben für die Krankenversicherung (13%), die Rentenversicherung (15%), die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage sowie den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichten.
  2. Steuern: Die Pauschalsteuer für Minijobs beträgt 2%, die vom Arbeitgeber getragen wird. Alternativ kann der Minijob auf Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.
  3. Arbeitszeit: Es gibt keine spezielle Begrenzung der monatlichen Arbeitszeit, solange die Einkommensgrenze eingehalten wird. Der Mindestlohn muss jedoch eingehalten werden, was die maximalen Arbeitsstunden indirekt begrenzt.

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage arbeitet. Diese Form der Beschäftigung ist häufig in saisonalen Branchen anzutreffen.

Wichtige Punkte für Arbeitgeber:

  1. Sozialversicherung: Kurzfristig Beschäftigte sind vollständig von der Sozialversicherung befreit, sofern die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird und die zeitliche Begrenzung eingehalten wird.
  2. Steuern: Die Steuerabzüge erfolgen wie bei regulären Arbeitnehmern, es sei denn, die Beschäftigung wird pauschal besteuert.
  3. Arbeitszeit und Dauer: Die maximale Dauer der kurzfristigen Beschäftigung beträgt 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Es gibt keine Verdienstgrenze, was kurzfristige Beschäftigung für zeitlich begrenzte, intensive Arbeitseinsätze attraktiv macht.

Vergleich der beiden Modelle

Einkommensgrenze und Dauer:

  • Minijob: Begrenztes Einkommen (538 Euro/Monat seit Anfang 2024; 556 Euro/Monat ab 2025), keine zeitliche Begrenzung der Beschäftigung.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Keine Einkommensgrenze, zeitlich begrenzt (3 Monate oder 70 Arbeitstage).

Sozialversicherung:

  • Minijob: Pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Keine Beiträge zur Sozialversicherung, sofern zeitliche und berufsmäßige Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuerliche Behandlung:

  • Minijob: Pauschalsteuer von 2% oder Lohnsteuerkarte.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Reguläre Besteuerung oder Pauschalbesteuerung, wenn zutreffend.

Worauf sollten Arbeitgeber achten?

  1. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Sowohl bei Minijobs als auch bei kurzfristiger Beschäftigung ist die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  2. Dokumentation und Nachweise: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Arbeitszeiten und Einkünfte, um sicherzustellen, dass keine Grenzen überschritten werden.
  3. Berufsmäßigkeit prüfen: Bei kurzfristigen Beschäftigungen muss geprüft werden, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird, da dies die Sozialversicherungsfreiheit beeinflusst.
  4. Digitale Lösungen nutzen: Moderne digitale Lohnbuchhaltungssysteme können dabei helfen, die Verwaltung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen zu vereinfachen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen bieten Arbeitgebern flexible Möglichkeiten zur Personalplanung, erfordern jedoch ein gründliches Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während Minijobs durch eine klare Einkommensgrenze und pauschale Abgaben gekennzeichnet sind, punkten kurzfristige Beschäftigungen mit zeitlicher Begrenzung und Sozialversicherungsfreiheit. Beide Modelle haben spezifische Anforderungen, die Arbeitgeber bei der Einstellung und Abrechnung unbedingt beachten sollten.

Eine sorgfältige Dokumentation, die Prüfung der Berufsmäßigkeit und der Einsatz digitaler Lohnbuchhaltungssysteme sind essenzielle Schritte, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Mit der richtigen Strategie können Arbeitgeber die Vorteile beider Beschäftigungsformen optimal nutzen und ihre Prozesse effizient gestalten.

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