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Minijob oder kurzfristige Beschäftigung? Was Arbeitnehmer wissen sollten

Wenn Arbeitnehmer in Deutschland über ihre Anstellungsarten nachdenken, sind der Minijob und die kurzfristige Beschäftigung oft interessante Optionen. Besonders bei Überlegungen zu flexiblen und kurzfristigen Arbeitsverhältnissen tauchen diese Begriffe häufig auf. Doch wie unterscheiden sich diese beiden Formen der geringfügigen Beschäftigung voneinander? In diesem Blogpost möchten wir Ihnen diese Unterschiede näherbringen und aufzeigen, welche Vor- und Nachteile beide Beschäftigungsarten mit sich bringen.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen seit 2024 538 Euro (ab 2025 556 Euro) nicht übersteigt. 

Diese Art der Beschäftigung ist besonders bei Studierenden, Rentnern und Teilzeitkräften beliebt, die nebenbei etwas dazuverdienen möchten.

Vorteile des Minijobs:

  1. Sozialversicherungsfreiheit: Arbeitnehmer sind von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit.
    Von der Rentenversicherung können sich Arbeitnehmer befreien lassen.
  2. Steuerfreiheit: Bei pauschaler Besteuerung fallen keine Steuern für den Arbeitnehmer an.
  3. Flexibilität: Der Minijob kann neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden.

Nachteile des Minijobs:

  1. Geringes Einkommen: Der Verdienst ist seit 2024 auf 538 Euro (ab 2025 556 Euro) monatlich begrenzt.
  2. Keine Sozialversicherung: Arbeitnehmer erwerben keine Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Rentenansprüche, es sei denn, sie zahlen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung.

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. 

Diese Form der Beschäftigung wird häufig in der Saisonarbeit oder im Veranstaltungsbereich genutzt.

Vorteile der kurzfristigen Beschäftigung:

  1. Sozialversicherungsfreiheit: Wie beim Minijob sind Arbeitnehmer von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
  2. Keine Einkommensgrenze: Im Gegensatz zum Minijob gibt es keine Beschränkung des monatlichen Einkommens.
  3. Flexibilität: Kurzfristige Beschäftigungen eignen sich hervorragend für kurzfristige und saisonale Arbeitsverhältnisse.

Nachteile der kurzfristigen Beschäftigung:

  1. Zeitliche Begrenzung: Die Beschäftigung darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr dauern.
  2. Steuerpflicht: Je nach Höhe des Einkommens und der Steuerklasse kann die kurzfristige Beschäftigung steuerpflichtig sein.
  3. Berufsmäßigkeit: Die Beschäftigung darf in der Regel nicht den grundlegenden Lebensunterhalt sichern und sollte im Voraus geprüft werden. Dennoch gelten beispielsweise Studenten, Rentner oder Saisonarbeiter als nicht berufsmäßig und können daher kurzfristig beschäftigt werden.

Vergleich zwischen Minijob und kurzfristiger Beschäftigung

Kriterium Minijob Kurzfristige Beschäftigung
Einkommensgrenze 538 Euro pro Monat seit 2024 (ab 2025 556 Euro) Keine Grenze
Beschäftigungsdauer Unbefristet Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr
Sozialversicherungspflicht Keine (außer Rentenversicherung) Keine
Steuerpflicht Pauschalbesteuerung möglich Abhängig vom Einkommen und der Steuerklasse

Welche Form der Beschäftigung ist die richtige für Sie?

Die Wahl zwischen einem Minijob und einer kurzfristigen Beschäftigung hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und den Rahmenbedingungen der Tätigkeit ab. Ein Minijob bietet sich an, wenn Sie regelmäßig bis zu 538 Euro pro Monat (ab 2025 556 Euro pro Monat) dazuverdienen möchten. Die kurzfristige Beschäftigung ist ideal für zeitlich begrenzte Tätigkeiten ohne Einkommensgrenze.

Beide Beschäftigungsarten bieten Flexibilität und gewisse steuerliche Vorteile, jedoch sollten Sie die jeweiligen Beschränkungen und Pflichten genau beachten. Ein genauer Vergleich und eine Abwägung der persönlichen Situation sind daher unerlässlich.

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