Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Wir sind die cleverlohn GmbH (HRB 231177 B ), ein in Deutschland registriertes Unternehmen, nachfolgend „cleverlohn“genannt. Unser Unternehmenssitz befindet sich in der Hönower Str. 35 in 10318 Berlin.

Wenn Sie bei uns einkaufen unsere Dienste und/oder Webseite nutzen, so gelten diese Geschäftsbedingungen.

Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der mit dem Auftraggeber bestehenden Geschäftsbeziehung. cleverlohn wird den Auftraggeber im Falle einer Neufassung der Geschäftsbedingungen unverzüglich unterrichten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

Vertragsschluss

DieDarstellung cleverlohn‘s Dienstleistung(-en) auf unserer Webseite stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation, dar. Angebote von cleverlohn sind freibleibend, sofern nicht in einem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Verträge über Lohnabrechnungsleistungen und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch cleverlohn verbindlich. Dies gilt auch für nachträglich getroffene Änderungen und Ergänzungen solcher Vereinbarungen.

Preise

Soweit nicht anders vereinbart, werden sämtliche Leistungen von cleverlohn nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe abgerechnet.

Zahlungskonditionen

cleverlohn stellt seine Leistungen einmal monatlich in Rechnung. Mit diesen Geschäftsbedindungen stimmen Sie ein nach Auftragserteilung den monatlich fälligen Betrag zu entrichten. Die Bezahlung kann sowohl per fortfolgend erteiltem SEPA-Lastschriftmandat, per Kreditkarte, per PayPal oder per Überweisung des Rechnungsbetrags auf das auf der Webseite genannten Kontos geschehen. Sie stimmen hiermit ein, dass cleverlohn den monatlich fälligenBetrag bei entsprechender Vereinbarung einziehen darf.

Für Mitarbeiter/Innen des Auftraggebers wird – aufgrund des fortbestehenden Fixaufwandes für cleverlohn – der Preis für eine Basis Lohn- undGehaltsabrechnung auch dann in Rechnung gestellt, wenn er/sie imAbrechnungsmonat vorübergehend kein Arbeitsentgelt bezieht (etwa wegenElternzeit, Arbeitsunfähigkeit außerhalb der Entgeltfortzahlung, etc.).

Leistung durch cleverlohn

Soweit nicht anders vereinbart, ist Vertragsgegenstand die Erbringung der in dem Vertrag über Lohnabrechnungsleistungen näher bezeichneten Leistungen der laufendenLohn- und Gehaltsabrechnung („Abrechnung") gemäß den Bestimmungen des § 6Ziffer 4 des Steuerberatungsgesetzes. Rechts- und Steuerberatungsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

cleverlohn wird die im Vertrag vereinbarten Leistungen bis zum vereinbartenAbrechnungstermin erbringen und die Abrechnungsdaten an den Auftraggeber übermitteln.

cleverlohn darf bei Vorliegen eines wichtigen Grundes anstelle der geschuldetenAbrechnungen zunächst Abschlagsabrechnungen erteilen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn kurzfristig Gesetzesänderungen berücksichtigt werden müssen oder cleverlohn schuldlos Personalengpässe, etwa auf Grund von Krankheit, entstehen. cleverlohn teilt dem Auftraggeber unverzüglich mit Bekanntwerden des wichtigenGrundes in schriftlicher Form mit, dass cleverlohn Abschlagsabrechnungen erteilt. In diesem Fall wird cleverlohn die vollständige Abrechnung innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Versendung der Abschlagsabrechnungen erstellen und versenden.

Mitwirkung des Auftraggebers

DerAuftraggeber (oder einer seiner lohnbuchhalterisch zu bearbeitenden  Mitarbeitenden) hat cleverlohn alle für dieDurchführung des Vertrages notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen zurVerfügung zu stellen. cleverlohn wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit erläutern, welche Informationen, Daten und Unterlagen benötigt werden, allerdings ohne die Verpflichtung zu übernehmen, im konkreten Fall zu ermitteln, ob der Auftraggeber durch den mit cleverlohn vereinbartenLeistungsinhalt alle ihn im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung treffendenAbrechnungs-, Leistungs-, Auskunfts- und Meldeverpflichtungen erfüllt.

DerAuftraggeber (oder einer seiner lohnbuchhalterisch zu bearbeitenden  Mitarbeitenden) wird cleverlohn die für dieDurchführung des Vertrages notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen erstmals bei Vertragsbeginn und anschließend rechtzeitig, spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten monatlichen Abrechnungstermin, in schriftlicher, digitalerForm über die Webseite „www.cleverlohn.de“, sowie dessen Ausführungen (wie bspw. www.app.cleverlohn.de, www.cleverlohn.de/demo) übermitteln, verbunden mit der Weisung, die Daten für den Auftraggeber zu verarbeiten. LediglichInformationen, Daten und Unterlagen, die aktuell oder in Zukunft nicht über die genannten und zusätzlichen Webservices von cleverlohn zu übermitteln sind, können nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin von cleverlohn auf anderweitigen digitalen Wegen übermittelt werden.

Kommt derAuftraggeber (oder einer seiner lohnbuchhalterisch zu bearbeitendenMitarbeitenden) den ihm nach diesen Geschäftsbedingungen obliegenden monatlichen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nichtrechtzeitig nach und ist cleverlohn daher nicht in der Lage, die monatlicheAbrechnung vertragsgemäß zu erbringen, wird die Zahlung einer angemessenenVertragsstrafe in Höhe von 35 % der Durchschnittsvergütung der letzten dreiAbrechnungsmonate, in dem die Mitwirkungspflichten nach diesenGeschäftsbedingungen vollständig erfüllt wurden, fällig.

JederVerstoß gegen die monatlichen Mitwirkungspflichten wird - unter Ausschluss desFortsetzungszusammenhangs – als gesonderter Verstoß angesehen. DieVertragsstrafe wird nicht fällig, wenn der Auftraggeber die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche, auf die jedoch dieVertragsstrafe angerechnet wird, bleiben hiervon unberührt.

DerAuftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen selbst verantwortlich.

Haftungsausschluss

cleverlohn haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach folgender Maßgabe:

Eine unbeschränkte Haftung besteht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und in dem Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einerPflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist und aufderen Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf(Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach auf den Schaden, der für die Erbringung von Lohnabrechnungsleistungen vorhersehbar und typisch ist, begrenzt.

Eine über die in diesen Geschäftsbedingung beschriebene Haftung hinausgehende Haftung von cleverlohn besteht nicht. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch im Falle einerPflichtverletzung durch einen Erfüllungsgehilfen.

Für die Wiederbeschaffung von Daten wird nur gehaftet, soweit ein solcher Datenverlust eingetreten ist, obwohl derAuftraggeber die Daten gemäß aller üblichen und angemessenen Vorkehrungen gesichert hat.

Der Auftraggeber hat cleverlohn etwaigeSchäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von cleverlohn aufnehmen zulassen, so dass cleverlohn möglichst frühzeitig informiert ist, um gegebenenfalls den Schaden soweit möglich zu mindern.

Höhere Gewalt

Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt),die die Leistungen von cleverlohn erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen cleverlohn, die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens dreiMonaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe,Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbareRohstoffverknappungen sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die cleverlohn nicht zu vertreten hat.

Abnahme durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber (oder einer seiner lohnbuchhalterisch zu bearbeitenden Mitarbeitenden) verpflichtet sich erstellteLohn- und Gehaltsnachweise nach Übermittlung durch cleverlohn zu kontrollieren und bei Vorliegen etwaiger Mängel diese unverzüglich über das Kontaktformular der cleverlohn-Webseite unter Angabe seiner/ihrer E-Mail-Adresse, mit welcher er/sie bei cleverlohn registriert ist, zu melden.

Geheimhaltung

Sämtliche Informationen, welche als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind (Vertrauliche Informationen), werden von beiden Parteien vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Dies gilt nicht, wenn die Vertraulichen Informationen dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von Dritter Seite bekanntgemacht werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden, beiAbschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekanntgemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrages beruht oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrages fünf Jahre fort.

Vertragsbeendigung

Im Fall derKündigung wird cleverlohn alle Dokumente, Unterlagen und Kopien -soweit archiviert- nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten demAuftraggeber in digitaler Form, möglichst konsolidiert bereitstellen. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Bereitstellung die Dokumente Unterlagen und Kopien abholen/downloaden, ist cleverlohn berechtigt, diese zu vernichten.

Verjährung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Ansprüche gegen cleverlohn verjähren ein Jahr seit Entstehung des Anspruches und Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen diesesVertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit desVertrages im Übrigen unberührt.