Urlaubsansprüche im Blick: So berechnest du diese korrekt

Der Urlaub ist ein essenzieller Bestandteil des Arbeitslebens, denn er dient der Erholung und der langfristigen Sicherung der Arbeitskraft. Doch wie berechnet man den Urlaubsanspruch korrekt? Dieser Blogbeitrag gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Berechnungsformeln – und zeigt, wie cleverlohn dir dabei helfen kann, den Überblick zu behalten.
Gesetzlicher Mindesturlaub: Die Grundlage
In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser beträgt bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage pro Jahr. Da der Samstag als Werktag zählt, entspricht dies vier Wochen Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche reduziert sich der Mindestanspruch auf 20 Arbeitstage pro Jahr.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch?
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs hängt von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab. Hier sind die wichtigsten Formeln:
- Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder abweichenden Wochenarbeitstagen
Urlaubsanspruch = Arbeitstage pro Woche x (Jahresurlaub/5)
Beispiel: Eine Teilzeitkraft arbeitet drei Tage pro Woche, bei einem Jahresurlaub von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche):
3 x (20/5) = 12 Urlaubstage
- Urlaubsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte Jahr besteht, wird der Urlaub anteilig berechnet:
Urlaubsanspruch = (Jahresurlaub/12) x Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate
Beispiel: Ein:e Arbeitnehmer:in mit einem Jahresurlaub von 24 Tagen beginnt am 1. April. Die Berechnung lautet:
(24/12) x 9 = 18 Urlaubstage
- Urlaubsanspruch trotz unterjährigem Eintritt
Arbeitnehmer:innen, die erst im zweiten Halbjahr eintreten, erwerben keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Um diesen Nachteil auszugleichen, sollen sie ihren Teilurlaubsanspruch noch im selben Kalenderjahr nehmen können, es sei denn, sie entscheiden sich gemäß § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG für eine Übertragung ins Folgejahr, um ihn mit dem vollen Urlaubsanspruch des neuen Jahres zu verbinden.
Besondere Fälle: Was gilt bei Krankheit oder Elternzeit?
- Krankheit während des Urlaubs: Erkrankt ein:e Arbeitnehmer:in während seines Urlaubs, werden diese Tage gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht als Urlaubstage angerechnet. Stattdessen erfolgt eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Elternzeit: Während der Elternzeit kann der/die Arbeitgeber:in den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen (§17 BEEG).
So unterstützt cleverlohn dich bei der Berechnung
Die korrekte Berechnung des Urlaubsanspruchs kann gerade in komplexen Fällen wie Teilzeit, unterjährigem Eintritt oder Sonderregelungen herausfordernd sein. Hier kommt cleverlohn ins Spiel:
- Mit cleverlohn kannst du die Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive aller relevanten Daten digital verwalten.
- Dank automatisierter Prozesse und Online-Personalstammblättern behältst du auch bei variablen Arbeitszeiten und Sonderfällen stets den Überblick.
- Persönliche Ansprechpartner:innen stehen dir zur Seite, um individuelle Fragen zu klären – sei es zur Berechnung von Urlaubsansprüchen oder anderen personalrelevanten Themen.
Fazit
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen. Mit den richtigen Formeln und Tools wie cleverlohn wird diese Aufgabe jedoch deutlich einfacher. So kannst du sicherstellen, dass alle Ansprüche korrekt erfasst sind – und dich auf das Wesentliche konzentrieren: die Erholung!
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