Dienstreisen und Gehalt: So klappt’s mit der Reisekostenabrechnung

Dienstreisen sind in vielen Berufen unverzichtbar, doch die korrekte Abrechnung der Reisekosten kann schnell zur Herausforderung werden. Welche Kosten können geltend gemacht werden, welche Pauschalen gelten in Deutschland, und wie lässt sich der Prozess effizient gestalten? In diesem Beitrag erfährst du, wie du deine Reisekostenabrechnung korrekt erstellst.
Welche Kosten können abgerechnet werden?
In Deutschland regelt das Einkommensteuergesetz (§9 EStG), welche Reisekosten steuerlich anerkannt sind. Zu den wichtigsten Kategorien gehören:
- Fahrtkosten: Dazu zählen Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bahn- oder Flugtickets), Taxikosten oder die Nutzung des privaten Fahrzeugs. Für letztere gilt eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.
- Verpflegungsmehraufwand: Für zusätzliche Verpflegungskosten während einer Dienstreise gelten Pauschalen, sodass keine Belege notwendig sind. Aktuell (Stand 2025) beträgt die Pauschale:
- 14 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden,
- 28 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden,
- 14 Euro für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen.
- Übernachtungskosten: Hotelkosten oder andere Unterbringungskosten können in voller Höhe abgerechnet werden, wenn sie durch Belege nachgewiesen werden. Zusätzlich existiert eine steuerfreie Übernachtungspauschale. Diese beträgt im Jahr 2025 20€ pro Nacht für eine Reise von mindestens 24 Stunden. Sie ist jedoch ausschließlich gültig, sofern keine weiteren Kosten für die Übernachtung angefallen sind.
- Sonstige Kosten: Dazu zählen z. B. Parkgebühren, Mautkosten oder beruflich bedingte Telefonate.
Schritt-für-Schritt zur Reisekostenabrechnung
Eine korrekte Reisekostenabrechnung erfordert Sorgfalt und eine gute Organisation. Mit den folgenden Schritten gelingt die Abrechnung mühelos:
- Erfassung aller Ausgaben
Sammle alle relevanten Belege während deiner Dienstreise.
- Kilometerpauschale dokumentieren
Nutzt du dein privates Fahrzeug für die Dienstreise, musst du die gefahrenen Kilometer genau dokumentieren.
- Verpflegungspauschalen anwenden
Statt einzelne Verpflegungskosten zu belegen, kannst du die gesetzlich festgelegten Pauschalen nutzen.
- Einreichung der Abrechnung
Reiche deine Reisekostenabrechnung zeitnah ein – idealerweise innerhalb von drei Monaten nach der Reise (§195 BGB).
Steuerliche Vorteile nutzen
Reisekosten, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden (§9 EStG). Mit einer lückenlosen Dokumentation sparst du Zeit und vermeidest Fehler bei der steuerlichen Geltendmachung.
Fazit
Dienstreisen bringen oft zusätzliche Kosten mit sich – doch mit einer korrekten Reisekostenabrechnung kannst du sicherstellen, dass dir keine finanziellen Nachteile entstehen. Ein digitaler Partner wie cleverlohn erleichtert dir den gesamten Prozess. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche – deine beruflichen Aufgaben!
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