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Arbeitszeiterfassung – Pflichten, Pausenzeiten, Ruhephasen und die neue Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung

In der heutigen Arbeitswelt gewinnt die Arbeitszeiterfassung immer mehr an Bedeutung. Besonders nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 haben sich wichtige Aspekte geändert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten. Dies ist nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wichtig, sondern auch für die Schaffung einer fairen und transparenten Arbeitskultur. In diesem Blogpost werfen wir einen Blick auf die zentralen Aspekte der Arbeitszeiterfassung, einschließlich der Pflichten für Arbeitgeber, der Regelungen zu Pausenzeiten und den erforderlichen Ruhephasen, sowie den Änderungen zur Pflicht der elektronischen Zeiterfassung.

Pflichten zur Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmerrechte, sondern auch der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Wichtige Punkte hierbei sind:

  1. Dokumentation: Alle Arbeitszeiten, von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, müssen lückenlos dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
  2. Zugänglichkeit: Die erfassten Zeiten müssen für die Arbeitnehmer zugänglich sein, sodass sie ihre Arbeitszeit nachvollziehen können.
  3. Transparenz: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern klare Informationen über die Arbeitszeiterfassung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten bereitstellen.

Pausenzeiten

Pausen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsalltags. Sie helfen, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten und die Gesundheit zu fördern. Laut ArbZG sind die folgenden Regelungen zu beachten:

  • 30 Minuten Pause: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.
  • 45 Minuten Pause: Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden.

Pausen dürfen nicht am Ende der Arbeitszeit oder zu Beginn genommen werden, um den Arbeitstag nicht zu verkürzen.

Ruhephasen

Neben der Erfassung der Arbeitszeit und der Einhaltung von Pausenzeiten sind auch Ruhephasen von großer Bedeutung. Ruhezeiten sind die Zeiträume, in denen Mitarbeiter nicht arbeiten dürfen, um Erholung und Regeneration zu gewährleisten. Die gesetzlichen Regelungen sehen Folgendes vor:

  • Mindestruhezeit: Nach einem Arbeitstag muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. Ausnahmen bestehen jedoch nach § 5 des ArbZG für Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen.
  • Wochenruhe: Auch die wöchentliche Arbeitszeit muss so gestaltet sein, dass eine Erholungszeit von mindestens 24 Stunden pro Woche gewährleistet ist.

Diese Ruhephasen sind entscheidend, um langfristige Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu sichern.

Änderung zur Pflicht der elektronische Zeiterfassung

Die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung besteht bereits gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022. 

Basierend auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom April 2023 wurden daraufhin folgende Fristen zur Umstellung auf die elektronische Arbeitszeiterfassung festgelegt:

  • 1 Jahr: Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden.
  • 2 Jahre: Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden.
  • 5 Jahre: Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden.
  • Für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden bleibt die Papierform weiterhin möglich.

Die elektronische Zeiterfassung muss Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit am selben Tag erfassen. Die Aufbewahrungspflicht für diese Aufzeichnungen beträgt im Grundsatz zwei Jahre, und die Nachweise müssen im Inland und in deutscher Sprache verfügbar sein.

Zusätzlich plant die Bundesregierung, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz zu verankern. Eine entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt jedoch noch auf sich warten.

Ziel der Arbeitszeiterfassung ist es, die von den Beschäftigten geleisteten Stunden zu dokumentieren und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten zu gewährleisten.

Fazit

Die ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitgeber unerlässlich, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Durch die Beachtung von Pausenzeiten und Ruhephasen können Unternehmen nicht nur die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter erhöhen, sondern auch deren Produktivität langfristig steigern. Ein transparentes und faires Arbeitszeitmanagement ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen und harmonischen Arbeitsverhältnis.

Mit diesen Grundlagen im Hinterkopf können Sie die Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen optimal umsetzen und gleichzeitig für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter sorgen.

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Quellen: Bundesministerium für Justiz, Personio, IHK Berlin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Papershift

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