In der heutigen Arbeitswelt gewinnt die Arbeitszeiterfassung immer mehr an Bedeutung. Besonders nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 haben sich wichtige Aspekte geändert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten. Dies ist nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wichtig, sondern auch für die Schaffung einer fairen und transparenten Arbeitskultur. In diesem Blogpost werfen wir einen Blick auf die zentralen Aspekte der Arbeitszeiterfassung, einschließlich der Pflichten für Arbeitgeber, der Regelungen zu Pausenzeiten und den erforderlichen Ruhephasen, sowie den Änderungen zur Pflicht der elektronischen Zeiterfassung.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmerrechte, sondern auch der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Wichtige Punkte hierbei sind:
Pausen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsalltags. Sie helfen, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten und die Gesundheit zu fördern. Laut ArbZG sind die folgenden Regelungen zu beachten:
Pausen dürfen nicht am Ende der Arbeitszeit oder zu Beginn genommen werden, um den Arbeitstag nicht zu verkürzen.
Neben der Erfassung der Arbeitszeit und der Einhaltung von Pausenzeiten sind auch Ruhephasen von großer Bedeutung. Ruhezeiten sind die Zeiträume, in denen Mitarbeiter nicht arbeiten dürfen, um Erholung und Regeneration zu gewährleisten. Die gesetzlichen Regelungen sehen Folgendes vor:
Diese Ruhephasen sind entscheidend, um langfristige Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu sichern.
Die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung besteht bereits gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022.
Basierend auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom April 2023 wurden daraufhin folgende Fristen zur Umstellung auf die elektronische Arbeitszeiterfassung festgelegt:
Die elektronische Zeiterfassung muss Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit am selben Tag erfassen. Die Aufbewahrungspflicht für diese Aufzeichnungen beträgt im Grundsatz zwei Jahre, und die Nachweise müssen im Inland und in deutscher Sprache verfügbar sein.
Zusätzlich plant die Bundesregierung, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz zu verankern. Eine entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt jedoch noch auf sich warten.
Ziel der Arbeitszeiterfassung ist es, die von den Beschäftigten geleisteten Stunden zu dokumentieren und die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten zu gewährleisten.
Die ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitgeber unerlässlich, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Durch die Beachtung von Pausenzeiten und Ruhephasen können Unternehmen nicht nur die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter erhöhen, sondern auch deren Produktivität langfristig steigern. Ein transparentes und faires Arbeitszeitmanagement ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen und harmonischen Arbeitsverhältnis.
Mit diesen Grundlagen im Hinterkopf können Sie die Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen optimal umsetzen und gleichzeitig für das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter sorgen.
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Quellen: Bundesministerium für Justiz, Personio, IHK Berlin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Papershift