Alle Blogartikel

Welche Anstellungsarten gibt es?

Die Wahl der korrekten Anstellungsform kann unterschiedliche Auswirkungen auf die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmenden haben. Die Anstellungsformen gehen außerdem mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten einher. Wir haben in einer Kurzübersicht die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

1. Normaler Angestellter

Die Arbeitszeit, der Arbeitsort und die Aufgaben eines normalen Angestellten werden in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Dabei kann es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitanstellung handeln. Dafür erhält er ein festes Gehalt oder eine Vergütung auf Basis von Stundenlohn, Tages- oder Monatspauschale. 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den normalen Angestellten bei der Sozialversicherung anzumelden und Sozialabgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abzuführen. Im Gegenzug hat der Angestellte Anspruch auf Arbeitsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch.

2. Geschäftsführer

Ein Geschäftsführer ist eine Person, die die Geschäftsführung eines Unternehmens oder einer Organisation innehat. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Führungsposition, die eine hohe Verantwortung und Entscheidungskompetenz erfordert. Geschäftsführer können entweder angestellte oder selbstständige Personen sein. Für Geschäftsführer, die sich über den Status, ob angestellt oder selbständig, nicht sicher sind, empfiehlt ein Statusfeststellungsverfahren beispielsweise bei der deutschen Rentenkasse.

3. Minijob

Als Minijobber werden Personen bezeichnet, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen 520 Euro nicht übersteigt. Minijobber haben eine besondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung und sind von bestimmten Abgaben befreit.

4. Kurzfristige Beschäftigte

Kurzfristige Beschäftigte sind Personen, die für einen begrenzten Zeitraum in einem Unternehmen oder einer Organisation arbeiten. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung, die auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Kurzfristige Beschäftigte haben ebenfalls eine besondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung.

5. Praktikanten

Praktikanten sind Personen, die ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer Organisation absolvieren. Dabei handelt es sich in der Regel um eine vorübergehende Tätigkeit, die der beruflichen Orientierung, Ausbildung oder Weiterbildung dient. Praktikanten können entweder vergütet oder unvergütet sein.

6. Werkstudenten

Werkstudenten sind Personen, die neben ihrem Studium in einem Unternehmen oder einer Organisation arbeiten. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung, die auf maximal 20 Stunden pro Woche begrenzt ist. Werkstudenten haben in der Regel eine besondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung.

7. Auszubildende

Auszubildende sind Personen, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren. Dabei handelt es sich um eine duale Ausbildung, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfasst. Auszubildende erhalten während ihrer Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.

8. Beschäftigte Rentner

Das Anstellungsverhältnis der beschäftigten Rentner bezieht sich auf Personen, die bereits im Rentenalter sind und dennoch weiterhin in einem Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personen haben oft eine Rente oder andere Einkommensquellen, möchten aber dennoch weiterhin arbeiten, um ihre Fähigkeiten zu nutzen, sozial aktiv zu bleiben oder zusätzliches Einkommen zu verdienen.

In vielen Fällen haben diese Rentner Teilzeit- oder flexible Arbeitsverträge, um ihre Beschäftigung mit ihren anderen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

Welche Anstellungsform die beste für Ihr Unternehmen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter und der Art der Tätigkeit. Es empfiehlt sich, eine individuelle Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen.

Das könnte Sie auch interessieren: