October 22, 2025

Lohnpfändung und Privatinsolvenz: Was Arbeitgeber:innen bei der Lohnabrechnung beachten müssen

Arbeitgeber
Finanzielle Schwierigkeiten können jeden treffen und plötzlich steht das Thema Pfändung oder Privatinsolvenz im Raum. Für Arbeitgeber:innen bedeutet dies eine besondere Verantwortung in der Lohnbuchhaltung, denn sie müssen gesetzliche Vorgaben präzise umsetzen und gleichzeitig sensibel mit der Situation ihrer Mitarbeitenden umgehen. Arbeitnehmer:innen wiederum sollten ihre Rechte kennen, um finanzielle Notsituationen besser zu bewältigen. In diesem Beitrag erklären wir, was beide Seiten über Pfändung und Privatinsolvenz wissen müssen und wie eine digitale Lohnabrechnung wie cleverlohn dabei unterstützen kann.

Wenn das Gehalt gepfändet wird: Grundlagen der Lohnpfändung

Eine Lohnpfändung tritt in Kraft, wenn ein Gläubiger einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt hat, um offene Forderungen direkt vom Arbeitseinkommen des Schuldners einzuziehen. In diesem Fall erhält der Arbeitgeber einen Pfändungsbeschluss vom zuständigen Vollstreckungsgericht und ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des Gehalts einzubehalten und an den Gläubiger zu überweisen. Für die Lohnbuchhaltung bedeutet dies eine komplexe Zusatzaufgabe, die präzise Berechnungen und genaue Kenntnis der aktuellen Pfändungsfreigrenzen erfordert.

Das deutsche Recht schützt Arbeitnehmer:innen jedoch vor einer vollständigen Pfändung ihres Einkommens. Nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) existieren gesetzliche Pfändungsfreibeträge, die sicherstellen, dass den Betroffenen ein Existenzminimum zum Leben bleibt. Diese Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst und richten sich nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Die aktuelle Pfändungstabelle legt fest, welcher Betrag des Nettoeinkommens unpfändbar bleibt und welcher Teil anteilig gepfändet werden darf. Bei der Berechnung müssen auch besondere Bezüge berücksichtigt werden: Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind beispielsweise nur eingeschränkt pfändbar.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen bei Pfändung

Wenn eine Lohnpfändung droht oder bereits besteht, haben Arbeitnehmer:innen wichtige Rechte, die sie kennen sollten. Der Pfändungsfreibetrag garantiert, dass ein Grundbetrag des Einkommens unangetastet bleibt – unabhängig davon, wie hoch die Schulden sind. Dieser Schutz des Existenzminimums ist gesetzlich verankert und darf nicht unterschritten werden. Wer Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Partner:innen hat, profitiert von höheren Freibeträgen, da die Pfändungstabelle diese Mehrbelastung berücksichtigt.

Ein besonders wichtiger Aspekt ist der Kündigungsschutz: Arbeitgeber:innen dürfen Mitarbeitende nicht aufgrund einer Lohnpfändung kündigen. Eine solche Kündigung wäre nach deutschem Arbeitsrecht unrechtmäßig und könnte vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Diese Regelung schützt Betroffene davor, durch finanzielle Schwierigkeiten auch noch ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Dennoch besteht eine Informationspflicht: Sobald der Arbeitgeber den Pfändungsbeschluss vom Gericht erhält, muss dieser umgesetzt werden. Offene Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und zeigt, dass die Betroffenen die Situation ernst nehmen.

Herausforderungen für Arbeitgeber:innen in der Lohnbuchhaltung

Für Arbeitgeber:innen und ihre Lohnbuchhaltung stellt eine Lohnpfändung eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Die korrekte Umsetzung des Pfändungsbeschlusses ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Der Arbeitgeber wird zum sogenannten Drittschuldner und muss den pfändbaren Betrag exakt berechnen, vom Nettolohn einbehalten und fristgerecht an den Gläubiger oder Gerichtsvollzieher überweisen. Dies erfordert fundierte Kenntnisse der aktuellen Pfändungstabelle sowie der Berechnungsgrundlagen nach § 850 ff. ZPO.

Besonders heikel ist die Vertraulichkeit: Informationen über die finanzielle Situation von Mitarbeitenden sind hochsensible Daten, die strengem Datenschutz unterliegen. Die Pfändung darf nicht zum Gesprächsthema im Unternehmen werden, und nur die zuständigen Personen in der Lohnbuchhaltung und Personalabteilung dürfen Kenntnis davon haben. Eine unbefugte Weitergabe könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein weiteres Risiko liegt in der Haftung: Wenn bei der Berechnung oder Überweisung des gepfändeten Betrags Fehler unterlaufen, kann der Arbeitgeber dafür persönlich haftbar gemacht werden. Wird zu wenig gepfändet, kann der Gläubiger Nachforderungen stellen. Wird zu viel vom Gehalt einbehalten, kann der betroffene Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine professionelle digitale Lohnabrechnung kann hier wertvolle Unterstützung bieten, indem sie Pfändungsberechnungen automatisiert und rechtssicher durchführt.

Privatinsolvenz: Ein geordneter Weg zur Schuldenfreiheit

Die Privatinsolvenz, offiziell als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet, bietet überschuldeten Personen einen geregelten Weg aus der Schuldenfalle. Nach dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform können Schuldner:innen bereits nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung erhalten, sofern sie ihre Mitwirkungspflichten erfüllen. Für Insolvenzanträge, die bis zum 30. September 2020 gestellt wurden, gilt noch die alte Regelung von sechs Jahren.

Während des Insolvenzverfahrens übernimmt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder die Verwaltung des verwertbaren Vermögens und die Verteilung an die Gläubiger. Das Einkommen der Schuldner:innen wird – ähnlich wie bei einer regulären Pfändung – herangezogen, allerdings nur der Teil, der den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Der entscheidende Vorteil: Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung, die einen kompletten Neuanfang ohne die Last alter Schulden ermöglicht.

Aufgaben für Arbeitgeber:innen bei Privatinsolvenz von Mitarbeitenden

Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin die Privatinsolvenz anmeldet, ändert sich für den Arbeitgeber zunächst nicht viel im Vergleich zur normalen Lohnpfändung. Allerdings besteht nun eine Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter, dem alle relevanten Informationen über das Einkommen der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies umfasst Gehaltsabrechnungen, Angaben zu Sonderzahlungen und gegebenenfalls Informationen über geplante Gehaltserhöhungen.

Die Berechnung des pfändbaren Betrags erfolgt weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben der Pfändungstabelle. Auch hier gilt: Präzision ist entscheidend, denn Fehler können zu Haftungsansprüchen führen. Besonders wichtig ist, dass auch während der Privatinsolvenz der Kündigungsschutz greift. Eine Kündigung aufgrund der finanziellen Situation ist rechtlich unzulässig und würde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie grundlegende arbeitsrechtliche Prinzipien verstoßen.

Arbeitgeber:innen sollten die Situation als das sehen, was sie ist: eine vorübergehende Lebenskrise, die mit professioneller Unterstützung bewältigt werden kann. Empathie und Diskretion sind hier ebenso wichtig wie die korrekte Abwicklung in der Lohnbuchhaltung.

Wie Arbeitgeber:innen ihre Mitarbeitenden unterstützen können

Für Arbeitgeber:innen ist es wichtig, dass die Personalabteilung und die Lohnbuchhaltung optimal auf den Umgang mit Pfändungen und Privatinsolvenzen vorbereitet sind. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zu aktuellen gesetzlichen Änderungen sind unverzichtbar, denn die Pfändungstabelle und relevante Rechtsvorschriften werden regelmäßig angepasst. Eine professionelle digitale Lohnabrechnung wie cleverlohn kann dabei helfen, die komplexen Berechnungen automatisiert und fehlerfrei durchzuführen.

Diskretion und Vertraulichkeit müssen in der Unternehmenskultur fest verankert sein. Die finanzielle Situation einzelner Mitarbeitender darf niemals zum Gesprächsthema werden. Klare Kommunikationswege und Zugriffsrechte in der Lohnbuchhaltung stellen sicher, dass sensible Informationen geschützt bleiben.

Darüber hinaus können Arbeitgeber:innen durch konkrete Unterstützungsangebote helfen: Eine Kooperation mit Schuldnerberatungsstellen, die Vermittlung zu professionellen Beratern oder das Angebot von betrieblichen Sozialleistungen können betroffenen Mitarbeitenden den Weg aus der Krise erleichtern. Solche Maßnahmen stärken nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern zeigen auch soziale Verantwortung.

Die Rolle der digitalen Lohnabrechnung bei Pfändungen

Die korrekte Berechnung und Durchführung von Lohnpfändungen erfordert Fachwissen, Sorgfalt und aktuelle Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier kann eine moderne, digitale Lohnabrechnung wie cleverlohn entscheidende Vorteile bieten. 

cleverlohn verbindet dabei das Beste aus zwei Welten: Die persönliche Betreuung durch erfahrene Lohnbuchhalter:innen wird ergänzt durch eine benutzerfreundliche digitale Plattform. Bei komplexen Fällen wie Pfändungen oder Privatinsolvenz steht das Expertenteam mit Rat und Tat zur Seite, während die Software die rechnerischen Prozesse zuverlässig und gesetzeskonform abwickelt.

Fazit: 

Pfändung und Privatinsolvenz sind sensible Themen, die sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen mit Herausforderungen verbunden sind. Doch mit dem richtigen Wissen, klarer Kommunikation und professioneller Unterstützung lassen sich diese Situationen rechtssicher und menschlich angemessen bewältigen. Arbeitnehmer:innen sollten ihre Rechte kennen und sich nicht scheuen, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. Arbeitgeber:innen tragen die Verantwortung, Pfändungen korrekt umzusetzen, während sie gleichzeitig Diskretion wahren und ihre Mitarbeitenden unterstützen.

Eine moderne Lohnbuchhaltung mit digitaler Unterstützung wie cleverlohn macht die komplexen Berechnungen bei Pfändungen und Privatinsolvenzen sicherer und effizienter. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: den Menschen hinter der Lohnabrechnung zu sehen und gemeinsam Lösungen zu finden. Denn am Ende geht es nicht nur um Zahlen und Paragrafen, sondern um Menschen, die eine zweite Chance verdienen und den Mut haben, finanzielle Krisen zu überwinden.

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