Lohnabrechnung in der Gastronomie

Schichtzuschläge, Trinkgeld, Saisonkräfte, Minijobs, hohe Fluktuation: Die Lohnabrechnung in der Gastronomie ist komplex. cleverlohn übernimmt das für dich, mit einer festen Ansprechperson, einer vollständigen HR-Plattform und einer Probeabrechnung vor jeder Freigabe.

Warum die Lohnabrechnung in der Gastronomie so herausfordernd ist

Wer ein Restaurant, ein Café, eine Bar oder ein Hotel betreibt, weiß: Die Lohnabrechnung ist kein Standardprozess. Die Gastronomie hat Besonderheiten, die jeden Monat neu berücksichtigt werden müssen und die viele allgemeine Lohnlösungen schlicht überfordern.

Unregelmäßige Arbeitszeiten und Schichtarbeit

Wechselnde Schichten, Spät- und Nachtdienste, Sonn- und Feiertagsarbeit: Jede Stunde muss korrekt erfasst und mit den richtigen Zuschlägen berechnet werden. Ein Fehler hier zieht sich durch die gesamte Abrechnung.

Trinkgeld richtig behandeln

Trinkgeld ist in der Gastronomie kein Randthema. Je nach Art der Zahlung, ob vom Gast direkt oder über den Arbeitgeber ausgezahlt, gelten unterschiedliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen.

Saisonkräfte und hohe Fluktuation

Im Sommer volle Außengastronomie, im Winter Kurzarbeit oder Entlassungen: Ständige An- und Abmeldungen, kurze Beschäftigungsverhältnisse und wechselndes Personal bedeuten monatlich neuen Aufwand.

Minijobs und Midijobs

Ein großer Teil der Gastro-Belegschaft arbeitet auf Minijob- oder Midijob-Basis. Die unterschiedlichen Abrechnungsregeln, Beitragssätze und Meldepflichten müssen dabei sauber auseinandergehalten werden.

Steuerfreie Zuschläge korrekt ansetzen

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) können bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Wer das falsch berechnet, verschenkt entweder Geld oder riskiert Nachzahlungen bei der nächsten Betriebsprüfung.

Die wichtigsten Bestandteile der Gastro-Lohnabrechnung

Eine korrekte Lohnabrechnung in der Gastronomie besteht aus mehreren Bausteinen, die du jeden Monat sauber zusammensetzen musst. Hier sind die wichtigsten im Überblick.

Grundlohn und Mindestlohn

Basis jeder Abrechnung ist der vereinbarte Grundlohn. In der Gastronomie gilt der gesetzliche Mindestlohn, der regelmäßig angepasst wird. Für 2025 liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde. Du musst sicherstellen, dass auch nach Abzug aller Zuschläge und Sonderzahlungen der Mindestlohn pro geleisteter Stunde eingehalten wird.

SFN-Zuschläge: Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

SFN-Zuschläge sind in der Gastronomie besonders relevant, weil ein Großteil der Arbeitszeit außerhalb der normalen Kernzeiten stattfindet. Das Einkommensteuergesetz (§ 3b EStG) erlaubt es, bestimmte Zuschläge bis zu festgelegten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Konkret gilt das für Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, für Sonntagsarbeit, für gesetzliche Feiertage sowie für Arbeit an Heiligabend und Silvester. Die steuerfreien Höchstgrenzen berechnen sich als prozentualer Aufschlag auf den Grundlohn, bis zu einem Grundlohn von 50 Euro pro Stunde. Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit in diesen Zeiträumen, nicht pauschal für alle Mitarbeitenden.

Trinkgeld

Trinkgeld, das ein Gast freiwillig und direkt an einen Mitarbeitenden zahlt, ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei und unterliegt auch keiner Sozialversicherungspflicht. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber Trinkgelder einsammelt und verteilt oder wenn Trinkgeld als fester Bestandteil des Lohns vereinbart wird. In diesen Fällen ist es regulär steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Diese Unterscheidung ist in der Praxis wichtig und wird bei Betriebsprüfungen häufig geprüft.

Minijobs und Midijobs in der Gastronomie

Minijobs bis zu einer monatlichen Verdienstgrenze von 556 Euro (ab 2025) sind in der Gastronomie weit verbreitet. Für den Arbeitgeber fallen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale an, für den Arbeitnehmer besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit der Möglichkeit zur Befreiung. Midijobs im Übergangsbereich zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro monatlich haben reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, während der Arbeitgeber den regulären Beitrag zahlt. Beide Beschäftigungsformen müssen korrekt erfasst, gemeldet und abgerechnet werden.

Saisonkräfte und kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung ist ein eigenes Beschäftigungsverhältnis, das in der Gastronomie häufig genutzt wird: zeitlich begrenzt auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr, berufsmäßig nicht ausgeübt und nicht als Hauptbeschäftigung. In diesem Fall fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, aber es müssen bestimmte Voraussetzungen sauber dokumentiert sein. Wer hier schlampt, riskiert eine Nachforderung bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung.

So rechnest du Gastro-Lohn richtig ab:
Schritt für Schritt

Die Gastro-Lohnabrechnung folgt dem gleichen Grundprinzip wie jede andere Entgeltabrechnung, hat aber einige Schritte, die mehr Aufmerksamkeit verlangen als anderswo.

  • Schritt 1: Arbeitszeitdaten vollständig erfassen

Bevor du auch nur eine Zahl berechnest, brauchst du eine lückenlose Aufzeichnung aller geleisteten Arbeitsstunden, aufgeteilt nach Wochentag, Tageszeit und Art der Tätigkeit. Nur so kannst du im nächsten Schritt die richtigen Zuschläge ansetzen. Eine digitale Zeiterfassung ist hier Gold wert.

  • Schritt 2: SFN-Zuschläge berechnen

Auf Basis der erfassten Zeiten berechnest du die steuerfreien Zuschläge nach § 3b EStG. Wichtig dabei: Die steuerfreien Grenzen gelten je Stunde und basieren auf dem Grundlohn. Überschreitest du diese Grenzen, ist der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

  • Schritt 3: Trinkgeld korrekt zuordnen

Kläre für jeden Monat, wie Trinkgeld gezahlt wurde. Direktes Trinkgeld vom Gast an den Mitarbeitenden ist steuerfrei und taucht in der Abrechnung nicht als Arbeitslohn auf. Alles, was über den Arbeitgeber läuft, muss als Arbeitslohn behandelt werden.

  • Schritt 4: Brutto-Netto-Berechnung je Mitarbeitendem durchführen

Jetzt berechnest du aus dem Gesamtbrutto (Grundlohn plus steuerpflichtige Zuschläge und Sonderzahlungen) die Abzüge: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Steuerfreie Zuschläge reduzieren die Bemessungsgrundlage entsprechend.

  • Schritt 5: Meldungen und Beitragsnachweise übermitteln

Jeden Monat müssen Beitragsnachweise an die Krankenkassen übermittelt werden. Für Minijobber läuft das über die Minijob-Zentrale. Hinzu kommen je nach Situation An- und Abmeldungen für neu eingestellte oder ausscheidende Mitarbeitende, was in der Gastro durch die hohe Fluktuation sehr häufig vorkommt.

  • Schritt 6: Abrechnung aushändigen und Unterlagen aufbewahren

Jeder Mitarbeitende erhält seine Entgeltabrechnung in Textform. Lohnunterlagen müssen mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden, GoBD-konform und jederzeit nachvollziehbar.

Klingt aufwendig? Ist es auch. cleverlohn übernimmt jeden dieser Schritte für dich, mit einer Probeabrechnung zur Sicherheit und einer festen Ansprechperson.

Kundenstimmen

Das sagen andere Unternehmen über cleverlohn.

Niklas Rotter

Fahrwerk GzR

Mehr als zufrieden endlich eine Lösung für die Lohnbuchhaltung gefunden zu haben. Reaktionszeit stets innerhalb von Minuten und für die verschiedensten Fälle und Angelegenheiten mit den richtigen Antworten bereit stehend. Weiter so!

Gabriel Weissenberger

Inhaber & Geschäftsführer der Weissenberger Steuerberatungsgesellschaft

Mit cleverlohn profitieren alle: Kunden, Mitarbeiter und jedes Unternehmen, das auf diese Lösung setzt. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Moritz Kühl

Geschäftsführer der KNH

Die Idee von cleverlohn war für uns ausschlaggebend – jung, dynamisch und digital. Dieser Ansatz hat uns überzeugt, weil wir immer nach einer sauberen, digitalen Lösung gesucht haben. Wir sind happy mit der Entscheidung, das extern zu machen.

Marten Pieper

lexhub

Wir haben mit cleverlohn seit über einem halben Jahr eine super Erfahrung gemacht. Immer pünktliche und korrekte Lohnscheine, sofortige Hilfe bei Fragen durch das Team, sowie wie ein einfacher digitaler Zugang mit allen Informationen ermöglichen uns mehr Zeit für strategische HR-Fragen.

Linda Strauch

spized

Wir schätzen den Einsatz von cleverlohn und unserer persönlichen Lohnbuchhalterin sehr und sind froh, dass wir jetzt endlich jemanden haben, der wirklich Ahnung von dem hat, was er tut.

Matteo Benedetti

Debtist

Die alte Lohnbuchhaltung war unglaublich intransparent und hat uns viel Zeit gekostet. Bei cleverlohn haben wir jetzt eine acht- bis zehnfache Zeitersparnis und deutlich weniger Aufwand.

Lohnsoftware oder Payroll-Service: Was passt zur Gastronomie?

Kriterium

Lohnsoftware selbst

Steuerkanzlei

Kosten pro Lohnschein

Günstig bis mittel

Oft 20 - 40 €

Ab 13 €

Feste Ansprechperson

Nein

Meistens ja

Ja, immer

HR-Plattform mit Zeiterfassung

Selten

Nein

Ja

Probeabrechnung vor Freigabe

Nein

Nein

Ja

Meldungen übernommen

Nein, selbst nötig

Ja

Ja

Einarbeitungsaufwand

Hoch

Keiner

Minimal

Lohnsoftware selbst bedienen: Wer mit einer Lohnsoftware selbst arbeitet, hat die volle Kontrolle, trägt aber auch die volle Verantwortung. Gerade in der Gastronomie mit wechselnden Schichten, SFN-Zuschlägen und vielen Beschäftigungsmodellen ist das aufwendig und fehleranfällig. Die Software rechnet, aber sie denkt nicht mit.

Steuerkanzlei: Verlässlich, aber oft teuer und selten auf die Gastronomie spezialisiert. Eine monatliche Probeabrechnung, ein digitaler Freigabeprozess oder eine integrierte Zeiterfassung sind dort kaum Standard.

cleverlohn: Spezialisierter Payroll-Service mit Gastro-Erfahrung, fester Ansprechperson und einer HR-Plattform, die Zeiterfassung, Abwesenheiten und Stammdaten digital abbildet. Inklusive aller Meldungen und einer Probeabrechnung vor jeder finalen Freigabe, ab 13 Euro pro Lohnschein.

cleverlohn für das Gastgewerbe: Was du bekommst

Was kostet Lohnbuchhaltung für Gastronomie mit cleverlohn?

cleverlohn rechnet pro Lohnschein und Monat ab. Der Preis richtet sich nach der Anzahl deiner Mitarbeitenden und variiert je nach Branche. Für das Gastgewerbe gelten folgende Staffeln:

Mitarbeitende

Preis pro Lohnschein

weniger als 5 MA

25 €

5 - 15 MA

18 €

16 - 40 MA

17 €

41 -99 MA

15 €

mehr als 100 MA

13 €

Hinzu kommen einmalig 30 Euro für das Unternehmens-Setup sowie 15 Euro pro Mitarbeitendem bei der Einrichtung. In jedem Preis enthalten sind die feste Ansprechperson, die HR-Plattform, alle Meldungen und die Probeabrechnung.

Preisvergleich

Ein Preis für alle(s).

Unser All-Inclusive-Preis: So einfach wie cleverlohn
Immer sicher kalkulieren. Keine Grundgebühr, keine zusätzlichen Kosten.

cleverlohn

Ab 13€
pro Lohnabrechnung
(zzgl. USt.)
Alles inklusive
  • Persönlicher Lohnbuchhalter / persönliche Lohnbuchhalterin inkl.
  • Alle HR-Software-Funktionen inkl.
  • Zugänge der Mitarbeitenden inkl.
  • Grundpreis
    inkl.
  • An- und Abmeldungen von Mitarbeitenden
    inkl.
  • Bescheinigungen, wie Arbeitsbescheinigungen
    inkl.
  • Jahresmeldungen
    inkl.
  • Kommunikationspauschale
    inkl.

Andere Anbieter

...€


Komplexe Kostenstrukturen
  • Persönlicher Lohnbuchhalter / persönliche Lohnbuchhalterin inkl.
  • Alle HR-Software-Funktionen inkl.
  • Zugänge der Mitarbeitenden inkl.
  • Grundpreis
    18 €
  • An- und Abmeldungen von Mitarbeitenden
    18 €
  • Bescheinigungen, wie Arbeitsbescheinigungen
    15 €
  • Jahresmeldungen
    20 €
  • Kommunikationspauschale
    15 €

Kosten im Blick haben mit cleverlohn.

In 3 einfachen Schritten Lohnabrechnungen outsourcen

Wir machen den Einstieg kinderleicht:

Einmal Daten übergeben, danach läuft alles automatisch. Keine Ausfälle durch Urlaub oder Krankheit, denn wir sind immer für dich da.

  1. Schritt 1: Daten übergeben.
    Wir holen uns alle Stammdaten deiner Mitarbeitenden von deinem Vorabrechner oder lade sie per Einladung ein. Alles in Minuten erledigt.
  2. Schritt 2: Plattform nutzen.
    Trage Zeiten, Abwesenheiten und Zuschläge ein. Alles wird automatisch geprüft.
  3. Schritt 3: Abrechnung erhalten.
    Wir erstellen, prüfen und liefern: Fertig zur Auszahlung per Mail, Portal oder Post.

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung in der Gastronomie

Die Gastronomie hat einige Abrechnungsbesonderheiten, die in anderen Branchen kaum vorkommen: SFN-Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, die steuerfreie Behandlung von direktem Trinkgeld, die korrekte Abrechnung von Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung sowie der hohe administrative Aufwand durch Saisonkräfte und Fluktuation. Wer das nicht kennt, macht schnell Fehler mit teuren Konsequenzen.

Das kommt auf die Art des Trinkgelds an. Trinkgeld, das ein Gast freiwillig und direkt an einen Mitarbeitenden zahlt, ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Sobald der Arbeitgeber das Trinkgeld einsammelt, verwaltet oder als festen Bestandteil des Lohns vereinbart, gilt es als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

SFN-Zuschläge sind Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Nach § 3b EStG sind sie bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (maximal 50 Euro pro Stunde) steuerfrei: 25 Prozent für Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, 50 Prozent für Sonntagsarbeit, 125 Prozent für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen und bis zu 150 Prozent an bestimmten besonderen Feiertagen. Die steuerfreien Zuschläge sind auch sozialversicherungsfrei, soweit sie die genannten Grenzen nicht überschreiten.

Minijobber bis zur monatlichen Verdienstgrenze von 556 Euro (ab 2025) werden über die Minijob-Zentrale gemeldet. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben, der Arbeitnehmer ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, kann sich aber befreien lassen. Wichtig ist, dass der Mindestlohn auch bei Minijobbern eingehalten wird und alle Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert sind.

Saisonkräfte erfordern häufige An- und Abmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern, saubere Dokumentation des Beschäftigungsverhältnisses und eine korrekte Einordnung in Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder reguläres Arbeitsverhältnis. Mit einer digitalen HR-Plattform und einem spezialisierten Payroll-Service lässt sich dieser Aufwand deutlich reduzieren.

Ja, und der Übergang ist strukturiert. cleverlohn begleitet dich aktiv durch den Wechsel, übernimmt alle relevanten Stammdaten und Vordaten und sorgt dafür, dass keine Abrechnungsperiode ohne Betreuung bleibt.

cleverlohn ist auf Unternehmen zwischen einem und über 100 Mitarbeitenden ausgerichtet, die digital aufgestellt sind. Das passt auf Restaurants, Cafés, Bars, Hotels, Catering-Betriebe und ähnliche Gastronomiebetriebe, die keinen eigenen Lohnbuchhalter beschäftigen möchten.

App

Hier geht’s zur Lohn-App

Der Dreh- und Angelpunkt deiner Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung erstellen lassen? Sprich jetzt mit uns

Wir beraten dich persönlich, professionell, zuverlässig und kostenoptimiert.

Dein Team steht bereit.