May 27, 2025

Elternzeit ohne Stolpersteine: Das müssen Arbeitgeber:innen wissen

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Die Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil des Familienlebens, doch sie kann auch zu rechtlichen Herausforderungen führen, wenn Arbeitgeber:innen nicht auf der sicheren Seite sind. Fehler bei der Planung oder Kommunikation können zu Konflikten führen, die sich leicht vermeiden lassen. Hier erfährst du, wie du als Arbeitgeber:in die Elternzeit rechtssicher gestaltest und worauf du unbedingt achten musst.

Grundlagen: Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Elternzeit steht beiden Elternteilen zu, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis (§15 BEEG). Die Voraussetzungen sind klar definiert: Bis zu drei Jahre pro Kind können genommen werden, bis das Kind acht Jahre alt ist. Der Antrag muss sieben Wochen vor Beginn schriftlich eingereicht werden. Beide Elternteile können die Zeit gleichzeitig oder nacheinander nutzen. Ein digitales Personalmanagement-Tool kann helfen, Fristen automatisch zu tracken und Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.

Die größten Stolpersteine – und wie du sie vermeidest

Ein häufiges Problem ist das Verpassen von Fristen. Wenn der/die Arbeitgeber:innen nicht innerhalb von vier Wochen auf den Elternzeitantrag reagiert, kann dies als Zustimmung gewertet werden (§16 BEEG). Daher ist es wichtig, schnell zu reagieren und die Bestätigung schriftlich mit Angabe des Enddatums zu versenden.

Ein weiteres Risiko ist das Ignorieren des Kündigungsschutzes. Ab der Ankündigung der Elternzeit bis zum Ende der Auszeit gilt ein Kündigungsverbot (§18 BEEG), außer bei Betriebsstilllegung. Eine Kündigung während dieses Zeitraums ist unwirksam und kann zu Schadensersatzforderungen führen.

Auch die falsche Berechnung von Urlaubsansprüchen kann zu Problemen führen. Der Urlaubsanspruch reduziert sich pro vollem Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel (§17 BEEG). Bei einem Jahr Elternzeit entfällt der gesamte Jahresurlaub, bei sechs Monaten bleiben 50 % des Anspruchs. Ein digitales System kann helfen, diese Berechnungen korrekt durchzuführen.

Rückkehr der Arbeitnehmer:innen: So klappt der Wiedereinstieg

Die Rückkehr aus der Elternzeit sollte sorgfältig geplant werden. Die Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf ihren bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz (§15 BEEG). Zudem können Arbeitnehmer:innen eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen, sofern das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt (§15 Abs. 5 BEEG). Digitale Arbeitszeitmodelle können helfen, individuelle Rückkehrvereinbarungen flexibel zu gestalten.

Diese Pflichten hast du als Arbeitgeber:in

Es ist wichtig, den Elterngeldbescheid zu prüfen, um die korrekte Dauer der Elternzeit zu dokumentieren. Während der Elternzeit entfällt die Beitragspflicht für Lohnsteuer und Sozialabgaben, außer bei Teilzeitarbeit. Arbeitnehmer:innen in Elternzeit haben zudem Anspruch auf berufliche Weiterbildung (§17 BEEG).

Praxis-Checkliste für Arbeitgeber:innen

Um sicherzustellen, dass alles reibungslos läuft, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Antrag prüfen: Enthält er Startdatum, Dauer und gewünschte Verteilung?
  • Schriftliche Bestätigung innerhalb von vier Wochen versenden.
  • Urlaubsanspruch neu berechnen und schriftlich mitteilen.
  • Kündigungsschutz beachten – auch bei betrieblichen Veränderungen.
  • Rückkehrgespräch spätestens sechs Wochen vor Ende der Elternzeit führen.

Fazit

Die Elternzeit muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Mit klaren Prozessen, digitaler Dokumentation und rechtssicheren Vorlagen lassen sich Fehler vermeiden – und gleichzeitig die Bindung zum Mitarbeitende stärken. Denn eine gelungene Elternzeit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch gelebte Wertschätzung. Moderne Lohnbuchhaltungslösungen können dabei helfen, die Verwaltung zu vereinfachen und die Kommunikation transparent zu gestalten – ganz ohne manuelle Excel-Listen.

Quellen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elternzeit und Elterngeld

Bundesagentur für Arbeit: Elternzeit – Informationen für Arbeitgeber

Deutsche Rentenversicherung: Elternzeit und Sozialversicherung

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