Nettolohn maximieren: Welche Benefits du steuerlich in der Lohnabrechnung nutzen kannst
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Mehr Netto vom Brutto, ganz ohne Gehaltserhöhung
Viele Arbeitgeber denken, der einzige Weg, Mitarbeitende finanziell besser zu stellen, ist eine Gehaltserhöhung. Das stimmt so nicht. Es gibt eine Reihe von Benefits, die steuerlich begünstigt sind und beiden Seiten echten finanziellen Mehrwert bringen, ohne dass Steuer und Sozialversicherung in voller Höhe anfallen.
Der entscheidende Punkt: Diese Benefits landen direkt in der Lohnabrechnung und müssen dort korrekt abgebildet werden. Und genau da liegt oft das Problem. Nicht das Produkt entscheidet darüber, ob ein Benefit steuerlich wirksam ist, sondern ob die Abrechnung dahinter sauber aufgesetzt ist. Wer das versteht, kann sein Vergütungspaket deutlich attraktiver gestalten, ohne die Bruttokosten zu erhöhen.
Die wichtigsten steuerlich begünstigten Benefits im Überblick
1. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die bAV gehört zu den steuerlich wirksamsten Bausteinen im gesamten Vergütungspaket. Als Arbeitgeber kannst du pro Mitarbeitendem bis zu 3.624 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV einzahlen. Das entspricht 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, also dem Höchstbetrag, bis zu dem Rentenversicherungsbeiträge berechnet werden (§ 3 Nr. 63 EStG).
Was das in der Lohnabrechnung bedeutet: Der Beitrag wird vom Bruttolohn abgezogen, bevor Steuer und Sozialversicherung berechnet werden. Für deine Mitarbeitenden heißt das mehr Netto vom selben Brutto. Für dich als Arbeitgeber sinkt bei der Entgeltumwandlung, also wenn ein Teil des Gehalts direkt in die bAV fließt, außerdem die Lohnsumme, auf die Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Wichtig: Seit 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung Pflicht, wenn du als Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparst (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags müssen weitergegeben werden. Dieser Zuschuss muss in der Abrechnung separat ausgewiesen sein, sonst fehlt er im Lohnlauf.
Für eine sauber integrierte bAV-Lösung setzen viele KMU heute auf digitale Anbieter wie DYNO, die den monatlichen Datenaustausch mit der Lohnabrechnung automatisiert abwickeln: vollautomatisch, provisionsfrei und über kostengünstige ETF-Sparpläne statt klassischer Versicherungslösungen.
2. Sachbezüge bis 50 Euro monatlich
Du kannst deinen Mitarbeitenden monatlich Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, zum Beispiel als Einkaufsgutschein, Streaming-Abo oder Prepaid-Kreditkarte (§ 8 Abs. 2 EStG). Dieser Betrag gilt monatlich und lässt sich nicht auf einen Jahresbetrag hochrechnen.
In der Lohnabrechnung müssen Sachbezüge korrekt als eigene Position ausgewiesen werden, klar getrennt vom Barlohn. Wer das nicht sauber trennt, zahlt am Ende doch Steuer und Sozialversicherung darauf.
3. Mobilitätszuschüsse und Jobticket
Seit 2019 kannst du Fahrtkostenzuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (§ 3 Nr. 15 EStG). Das Deutschlandticket als Jobticket ist hier das prominenteste Beispiel.
In der Lohnabrechnung ist die Zusätzlichkeitsvoraussetzung entscheidend: Der Zuschuss darf keine Gehaltsumwandlung sein, sondern muss obendrauf kommen.
4. Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich
Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Dazu zählen zum Beispiel zertifizierte Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Rückenkurse oder Stressmanagement-Angebote.
Was du bei der Lohnabrechnung beachten musst
Die steuerlichen Vorteile sind real, aber sie greifen nur, wenn die Lohnabrechnung sauber aufgesetzt ist. Die drei häufigsten Fehler in der Praxis:
- Falsche Einordnung: Sachbezüge werden als Barlohn erfasst, wodurch die Steuerfreiheit entfällt.
- Fehlende Dokumentation: Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung bei Zuschüssen wird nicht nachgewiesen.
- Verpasste Pflichten: Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberzuschuss zur bAV wird nicht eingerechnet. Das birgt ein Haftungsrisiko.
Eine professionelle Lohnabrechnung ist deshalb keine reine Pflichtübung. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass steuerliche Hebel überhaupt greifen können.
Fazit: Mehr aus dem Vergütungspaket herausholen
Wenn deine Lohnabrechnung professionell aufgestellt ist, holst du deutlich mehr aus deinem Vergütungspaket heraus, ohne die Bruttokosten proportional zu erhöhen. bAV, Sachbezüge, Jobticket und Gesundheitsförderung sind keine Nice-to-haves, sondern echte Hebel für Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung.
Der erste Schritt: die Lohnabrechnung so aufsetzen, dass diese Benefits korrekt und rechtssicher abgebildet werden können.
Dieser Beitrag bietet einen ersten Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
FAQ
Welche Benefits kann ich meinen Mitarbeitenden steuerlich begünstigt anbieten?
Die wichtigsten Bausteine sind bAV (bis 3.624 Euro pro Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei), Sachbezüge (bis 50 Euro monatlich), Jobticket beziehungsweise Fahrtkostenzuschüsse und Gesundheitsförderung (bis 600 Euro pro Jahr). Alle haben klare gesetzliche Grenzen und müssen in der Lohnabrechnung korrekt abgebildet sein.
Was passiert, wenn Sachbezüge falsch in der Lohnabrechnung erfasst werden?
Werden Sachbezüge als Barlohn erfasst oder überschreitet der Wert die 50-Euro-Grenze, entfällt die Steuerfreiheit. Dann fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an, im Zweifel auch rückwirkend.
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur bAV zu zahlen?
Ja. Seit 2022 gilt die gesetzliche Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung: Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags müssen weitergegeben werden, wenn du durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparst (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Wie stelle ich sicher, dass Benefits steuerlich korrekt in der Lohnabrechnung landen?
Am sichersten gelingt das mit einer professionellen, digital aufgestellten Lohnabrechnung, die Benefits als eigene Lohnbestandteile sauber erfasst und dokumentiert. Wichtig: Informiere deinen Lohndienstleister frühzeitig, sobald du neue Benefits einführst.
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